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   BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 889/93   

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https://dejure.org/1994,2956
BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 889/93 (https://dejure.org/1994,2956)
BAG, Entscheidung vom 30.11.1994 - 4 AZR 889/93 (https://dejure.org/1994,2956)
BAG, Entscheidung vom 30. November 1994 - 4 AZR 889/93 (https://dejure.org/1994,2956)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Gruppenführervertreters bei der Bundesbahn - Vergütung eines Arbeiters nach der ständigen Beschäftigung - Möglichkeit der Übertragung einer anderen als der üblichen Beschäftigung - Übertragung einer neuen ständigen Beschäftigung

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 1 TVG, § 2 LTV, § 15 LTV, § 16 LTV
    Vertreter, Gruppenführer, Eingruppierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gruppenführervertreter bei der Bundesbahn: Eingruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 1010 (Ls.)
  • BB 1995, 936
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 889/93
    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Arbeitgeber zu irgendeinem Zeitpunkt zum Ausdruck gebracht hat, der Arbeitnehmer solle nicht nur in dem einzelnen, konkreten Vertretungsfall tätig werden, sondern darüber hinaus auch in weiteren zu erwartenden Vertretungsfällen (Senatsurteil vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT; vom 16. Januar 1991 - 4 AZR 301/90 - BAGE 67, 59 = AP Nr. 3 zu § 24 MTA).

    Die Beklagte hatte vielmehr in jedem Fall in der Erkrankung des jeweiligen Vertretenen einen sachlichen Grund für eine nur vorübergehende Übertragung von dessen Tätigkeit auf den Kläger (vgl. zum BAT BAGE 67, 59, 67 f. = AP Nr. 3 zu § 24 MTA).

  • BAG, 19.07.1978 - 4 AZR 31/77

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Arbeitsvorgänge - Tarifliche Mindestvergütung

    Auszug aus BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 889/93
    Ob eine höherwertige Tätigkeit nur vorübergehend oder auf Dauer übertragen worden ist, richtet sich allein nach dem bei der Übertragung der Tätigkeit ausdrücklich oder stillschweigend zum Ausdruck gebrachten Willen des Arbeitgebers (vgl. BAG Urteile vom 10. Februar 1988 - 4 AZR 585/87 - AP Nr. 15 zu § 24 BAT und vom 19. Juli 1978 - 4 AZR 31/77 - BAGE 31, 26 [BAG 19.07.1978 - 4 AZR 31/77] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 889/93
    Die Klage ist zulässig (vgl. BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.), jedoch nicht begründet.
  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 549/72

    Gestaltungsmöglichkeit - Mißbräuchliche Verwendung - Vereitelung der

    Auszug aus BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 889/93
    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Arbeitgeber zu irgendeinem Zeitpunkt zum Ausdruck gebracht hat, der Arbeitnehmer solle nicht nur in dem einzelnen, konkreten Vertretungsfall tätig werden, sondern darüber hinaus auch in weiteren zu erwartenden Vertretungsfällen (Senatsurteil vom 5. September 1973 - 4 AZR 549/72 - AP Nr. 3 zu § 24 BAT; vom 16. Januar 1991 - 4 AZR 301/90 - BAGE 67, 59 = AP Nr. 3 zu § 24 MTA).
  • BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87

    Eingruppierung: Grundsätze für die Anwendung des § 24 Abs. 1 BAT

    Auszug aus BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 889/93
    Ob eine höherwertige Tätigkeit nur vorübergehend oder auf Dauer übertragen worden ist, richtet sich allein nach dem bei der Übertragung der Tätigkeit ausdrücklich oder stillschweigend zum Ausdruck gebrachten Willen des Arbeitgebers (vgl. BAG Urteile vom 10. Februar 1988 - 4 AZR 585/87 - AP Nr. 15 zu § 24 BAT und vom 19. Juli 1978 - 4 AZR 31/77 - BAGE 31, 26 [BAG 19.07.1978 - 4 AZR 31/77] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

    Dies gilt auch für bereits entstandene und fällig gewordene, aber noch nicht abgewickelte Ansprüche, die aus einer Tarifnorm folgen; diese genießen keinen Sonderschutz gegen rückwirkende Änderungen (BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Rückwirkung unter Aufgabe der bis dahin vertretenen entgegenstehenden Auffassung und unter umfassender Darlegung des Meinungsstandes; s. auch Bott, FS Schaub, S. 47 ff.).

    Ausreichend und entscheidend ist daher die Kenntnis der betroffenen Kreise, hier also der gewerkschaftsangehörigen Belegschaft insgesamt (vgl. BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - AP Nr. 12 zu § 1 TVG Rückwirkung, unter II 2 c dd der Gründe).

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 261/13

    Eingruppierung eines qualifizierten Instandhalters mit Freigabeberechtigung

    (2) Von einer "nicht nur vorübergehenden" Übertragung ist dann auszugehen, wenn eine Tätigkeit nach dem bei ihrer - mit Einverständnis des Arbeitnehmers erfolgten - Übertragung zum Ausdruck kommenden Willen des Arbeitgebers auf Dauer übertragen werden soll (BAG 30. November 1994 - 4 AZR 889/93 - zu I 4 a der Gründe mwN; 24. Januar 1973 - 4 AZR 104/72 - BAGE 25, 12).

    Maßgebend ist vielmehr, ob der Arbeitgeber zu irgendeinem Zeitpunkt zum Ausdruck gebracht hat, der Arbeitnehmer solle nicht nur in dem einzelnen, konkreten Vertretungsfall tätig werden, sondern darüber hinaus auch in weiteren zu erwartenden Vertretungsfällen (st. Rspr., etwa BAG 30. November 1994 - 4 AZR 889/93 - aaO) .

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 661/98

    Auf den Nachwirkungszeitraum rückwirkende tarifliche Vergütungsabsenkung

    Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, daß eine tarifvertragliche Regelung nicht durch eine für ihn ungünstigere ersetzt wird (BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309, 326 ff. = AP Nr. 12 zu § 1 TVG Rückwirkung, zu II 2 c cc der Gründe, m.w.N.).
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